Was ist neu an der Mini GmbH?
GmbH-Gründer erhalten ab 2008 zahlreiche Erleichterungen. Die GmbH-Gründung wird beschleunigt, die Kapitalanforderung stark gesenkt. Man braucht für eine ordentliche GmbH keine 25.000 Euro mehr, sondern nur noch 10.000 Euro. Bei "einfacher GmbH-Gründung" wird man nicht einmal mehr eine notarielle Beurkundung benötigen.
Existenzgründer, die sich ihre 10.000 Euro erst noch verdienen müssen, bekommen auch dazu Gelegenheit, mit einer Art Mini-GmbH ohne Nennenswerte Einlage aber mit besonderer Kennzeichnungspflicht.
- Die Mini-Gmbh (Unternehmergesellschaft/1-Euro-GmbH) mit nur 1 EUR Mindestkapital/Stammkapital kommt definitv 2008!
- Auch eine Stückelung der Anteile ab 1 Euro pro Anteil ist nun möglich. (Vorher waren es 100 EUR)
- Das Mindestkapital/Stammkapital einer klassischen GmbH wird auf 10.000 EUR gesenkt und damit erschwinglicher (vorher waren es 25.000 EUR).
- Bei Verwendung einer Mustersatzung kann u.U. auf eine notarielle Beglaubigung verzichtet werden. (Noch nicht komplett geklärt)
- Der Gründungs-Dauer wird stark verkürzt werden.
- 25% des Jahresgewinnes müssen solange in die Rücklagen eingestellt werden bis die 10000 EUR (der "klassischen" GmbH) erreicht sind.
- Schutzmaßnahmen gegen unseriöse Insolvenzpraktiken.
- Mini-GmbH`s müssen mit dem Kürzel UG firmieren.