Seit 2008 gibt es die Mini-GmbH UG / 1 Euro GmbH

Existenzgründung ist seit 2008 stark vereinfacht mit der Mini-GmbH / 1-Euro-GmbH.
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Jetzt ist es amtlich wie unter anderem die (Print)-FAZ schreibt: Die GmbH-Gründung wird erleichtert.

Es gibt für Jungunternehmer, Startups und zukünftige (GmbH)-Gründer gute Nachrichten. Viele Neuerungen sollen in nächster Zeit in die neue GmbH-Form "Mini-GmbH" oder auch "1-EURO-GmbH" einfließen und damit die Gründung einer neuen Gesellschaft vereinfachen und Existenzgründern Steine vor den Füßen wegräumen.

  • Die Mini-Gmbh (Unternehmergesellschaft/1-Euro-GmbH) mit nur 1 EUR Mindestkapital/Stammkapital kommt definitv 2008!
  • Auch eine Stückelung der Anteile ab 1 Euro pro Anteil ist nun möglich. (Vorher waren es 100 EUR)
  • Das Mindestkapital/Stammkapital einer klassischen GmbH wird auf 10.000 EUR gesenkt und damit erschwinglicher (vorher waren es 25.000 EUR).
  • Bei Verwendung einer Mustersatzung kann u.U. auf eine notarielle Beglaubigung verzichtet werden. (Noch nicht komplett geklärt)
  • Der Gründungs-Dauer wird stark verkürzt werden.

Die neue Form der GmbH, die sogenannte (haftungsbeschränkte) Unternehmergesellschaft (UG) kann bereits ab 1 EUR Stammkapital gegründet werden. Im Zuge der immer häufigeren Gründung von Limited Gesellschaften durch Deutsche in England wurde die Neuorientierung der GmbH nötig. Die Limited hat den vorteil, dass 1 Pfund Stammkapital einem einen Haftungsschutz, wie die GmbH ermöglichtete. Gerade für Handwerker und Internetunternehmen ist dies ein wichtiger Punkt, der nun auch in einer deutschen Gesellschaftsform möglich ist.

Die 1-Euro-GmbH / Mini-GmbH hat gegenüber der Limited u.A. den Vorteil, dass die Rechnungslegung nicht mehr nach englischem Recht erfolgen muss. Dies mindert den Aufwand und die Kosten. Bei Verwendung einer Standard-Satzung kann zukünftig auch auf den Gang zum Notar verzichtet werden, solange keine Grundstücke eingebracht werden. So wird auch der Gründungsprozess erheblich beschleunigt, vereinfacht und günstiger.

Darüber hinaus werden auch einige verwaltungsrechtliche Aspekte von der Handelsregister-Eintragung der GmbH abgekoppelt. Die Gründung einer GmbH binnen eines Tages soll hierdurch in greifbare Nähe rücken.

Einige (sinnvolle) Beschränkungen zu Gunsten des Gläubigerschutzes beeinhaltet das Gesetz aber natürlich auch:

  • 25% des Jahresgewinnes müssen solange in die Rücklagen eingestellt werden bis die 10000 EUR (der "klassischen" GmbH) erreicht sind.
  • Schutzmaßnahmen gegen unseriöse Insolvenzpraktiken.
  • Mini-GmbH`s müssen mit dem Kürzel UG firmieren.
  • In punkto Seriösität hat das Kürzel UG aufgrund des fehlenden haftenden Kapitals klare Nachteile gegenüber der klassischen GmbH. Gerade im ohnehin häufig noch als unseriös geltenden Internet-Geschäft kann das natürlich problematisch sein, weil die Mindesteinlage immer auch eine gewisse "Ernsthaftigkeit" der Unternehmen symbolisiert hat. Allerdings hat dies auch zahlreiche Limiteds (z.B. StudiVZ ltd oder virtual-nights ltd) nicht von einer guten Entwicklung abgehalten.

    Insgesamt ist die Gesetzesreform somit aus Gründersicht sicherlich sehr positiv zu bewerten - unabhängig davon ob man sich nun für eine UG oder eine klassische GmbH entscheidet. In Kraft treten sollen die Änderungen zur ersten Jahreshälfte 2008.

1 Euro GmbH

Existenzgründung wird stark vereinacht mit der Mini-GmbH / 1-Euro-GmbH.
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